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Wer bezahlt den Rollstuhl? IV, AHV und Krankenkasse in der Schweiz

Krankenkasse, IV, AHV oder Unfallversicherung: Wer deinen Rollstuhl bezahlt, welche Beträge gelten und wie du den Antrag stellst.

Veröffentlicht am

11 Min. Lesezeit

Eine Person im manuellen Rollstuhl bespricht mit einer Begleitperson Unterlagen an einem hellen Esstisch.

Bild: saneq

Du brauchst einen Rollstuhl und möchtest wissen, wer ihn bezahlt? In der Schweiz hängt das unter anderem von der Ursache, der voraussichtlichen Nutzungsdauer und deiner bisherigen Versorgung ab. Kläre diese Punkte vor einem Kauf oder Mietvertrag mit der zuständigen Stelle.

Stand: September 2026. Dieser Ratgeber stützt sich auf die MiGeL vom 1. Juli 2026, die aktuellen BSV-Kreisschreiben und die offiziellen AHV/IV-Merkblätter. Er gibt eine allgemeine Orientierung für Erwachsene, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und sagt keine Kostenübernahme zu.

Wer bezahlt einen Rollstuhl in der Schweiz?

Die folgende Übersicht zeigt dir die erste Anlaufstelle. Entscheidend sind auch die voraussichtliche Nutzungsdauer und eine frühere Versorgung.

Deine Situation

Erste Anlaufstelle

Das ist zu klären

Folgen eines UVG-versicherten Unfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit

Zuständige Unfallversicherung

Zusammenhang mit dem Schaden und notwendige Versorgung

Längerfristiger Bedarf vor dem ordentlichen Pensionsalter (Referenzalter)

IV-Stelle deines Wohnsitzkantons

Hilfsmittelanspruch; bei ganzer vorbezogener AHV-Rente gelten andere Regeln

Neue Versorgung im AHV-Bereich

IV-Stelle beziehungsweise zuständige Ausgleichskasse

AHV-Voraussetzungen, Pauschale und Einreichungsweg

Bereits von der IV versorgt, Wechsel in die AHV

IV-Stelle mit früherem Entscheid

Weiterführung bisheriger IV-Leistungen prüfen

Bedarf nur für einige Wochen

Behandlungsteam und gegebenenfalls Unfallversicherung

Passende Übergangslösung und Finanzierung

Anerkannte Kosten bleiben offen

EL-Stelle; bei Zusatzversicherung dein Versicherer

Kantonale EL-Regeln beziehungsweise Vertragsdeckung

Für Hilfsmittel legt Art. 65 ATSG eine Reihenfolge fest: Militär- oder Unfallversicherung, danach IV oder AHV, danach Krankenversicherung. Jede Versicherung leistet aber nur nach ihren eigenen gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Absage der IV macht die Krankenkasse deshalb nicht automatisch zahlungspflichtig.

Bei einem gedeckten Unfall kann die Unfallversicherung eine einfache, zweckmässige Versorgung prüfen. Melde den Bedarf unter deiner Schadennummer. Die Suva beschreibt die Leistungen nach Unfällen und Berufskrankheiten; zuständig kann auch ein anderer UVG-Versicherer sein.

Zahlt die Krankenkasse einen Rollstuhl?

Die obligatorische Grundversicherung vergütet Mittel und Gegenstände nach den Regeln der MiGeL. In der geprüften Fassung ist keine Position für den Kauf oder die Miete eines Rollstuhls enthalten. Ein ärztliches Rezept schafft keine fehlende Listenposition. Die gelegentlich genannte pauschale «90-Prozent-Übernahme» lässt sich daraus für Rollstühle nicht ableiten.

Hier geht es um den Rollstuhl, den du selbst für deinen Alltag beziehst. Hilfsmittel, die ein Spital im Rahmen einer Behandlung verwendet, unterliegen anderen Tarifregeln. Die Finanzierung einer Behandlung ist daher von der Erstattung deines privaten Rollstuhlkaufs zu unterscheiden. Die Mittel- und Gegenständeliste des BAG erklärt die Abgrenzung.

Eine Zusatzversicherung kann andere Leistungen vorsehen. Entscheidend sind deine Police und die Versicherungsbedingungen. Frage konkret nach Kauf oder Miete, Betrag, Nachweisen und einer vorgängigen Zusage. Eine Zusatzversicherung ist freiwillig und hat eigene Aufnahmebedingungen; sie ist keine sichere nachträgliche Lösung für einen bereits bekannten Bedarf.

Wann kommt ein Rollstuhl über die IV infrage?

Die IV prüft eine einfache, zweckmässige und wirtschaftliche Versorgung. Rollstühle können der Fortbewegung, dem Kontakt mit der Umwelt oder der Selbstsorge dienen. Ein solcher Anspruch setzt nicht voraus, dass du den Rollstuhl beruflich nutzt.

Grundsätzlich muss die Nutzung voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern. Das ist eine Prognose, keine Wartefrist von einem Jahr. Die IV-Weisungen zu Hilfsmitteln nennen Ausnahmen. Dazu zählen bestimmte kürzere Eingliederungsmassnahmen oder eine voraussichtlich kürzere Lebenserwartung. Ein gewöhnlicher kurzfristiger Bedarf nach einer Operation reicht deshalb nicht ohne Weiteres.

Wie werden Modell und Bezugsweg festgelegt?

Für die Versorgung braucht es eine nachvollziehbare medizinische Begründung. Der Leistungserbringer begründet die Rollstuhlkategorie und die behinderungsbedingten Optionen. Vor dem Kostengutsprachegesuch prüft er, ob ein passender Rollstuhl aus einem IV-Depot verfügbar ist.

Die IV gibt Rollstühle grundsätzlich leihweise ab. Ein Depotgerät kann passend aufbereitet und angepasst sein. «Leihweise» bedeutet, dass dir das Hilfsmittel nicht einfach geschenkt wird. Kläre Rückgabe und weitere Verwendung, wenn du es nicht mehr brauchst.

Ein Elektrorollstuhl hat zusätzliche Voraussetzungen: Du kannst einen gewöhnlichen Rollstuhl nicht bedienen und dich nur mit elektromotorischem Antrieb selbstständig fortbewegen.

Was passiert beim Wechsel zur AHV?

Der IV-Hilfsmittelanspruch endet grundsätzlich beim Vorbezug der ganzen AHV-Altersrente. Spätestens endet er mit dem Monat, in dem du das Referenzalter erreichst. Bei einem Teilvorbezug bleibt die IV bis dahin zuständig. Melde deshalb auch einen geplanten Rentenvorbezug bei der Abklärung.

Wurden dir vorher bereits IV-Hilfsmittel oder entsprechende Ersatzleistungen zugesprochen, kann der Besitzstand greifen. Damit ist die Weiterführung bisheriger IV-Leistungen nach Art und Umfang gemeint. Du musst in der Schweiz wohnen und die IV-Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Dazu können auch Reparaturleistungen gehören. Bewahre den früheren Entscheid auf.

Wie hoch ist der AHV-Beitrag für einen Rollstuhl?

Die reguläre AHV-Regel betrifft Rollstühle ohne motorischen Antrieb. Voraussetzung ist, dass du sie voraussichtlich dauernd und ständig zur Fortbewegung brauchst. Die persönlichen AHV-Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein. Dazu gehören der Wohnsitz in der Schweiz und grundsätzlich das Referenzalter oder der Vorbezug der ganzen Altersrente. Für bestimmte Personen mit Ergänzungsleistungen gibt es Sonderregeln.

Versorgung bei erfülltem Anspruch

AHV-Pauschale

Einfacher Rollstuhl ohne Motor

CHF 900

Invaliditätsbedingt notwendige Spezialversorgung

CHF 1’840

Spezialversorgung mit zusätzlich notwendigem Antidekubitus-Kissen bei akuter Dekubitus-Gefährdung

CHF 2’200

Was heisst das für deinen Kauf?

Die Tabelle zeigt Preisbeispiele, keine bewilligte Modellversorgung. Für CHF 900 brauchst du einen anerkannten Anspruch auf eine einfache AHV-Versorgung ausserhalb eines Heims. Kläre, welches Modell deinen Bedarf erfüllt.

Modell

Preis bei saneq (ab, Stand September 2026)

AHV-Pauschale bei erfülltem Anspruch

Ecotec 2G

ab CHF 299

CHF 900

Litec 2G

ab CHF 429

CHF 900

Litec 2G Plus

ab CHF 499

CHF 900

Freetec

ab CHF 559

CHF 900

Laut Kreisschreiben der AHV wird die Pauschale bei erfülltem Anspruch vollständig an dich ausbezahlt. Das gilt auch, wenn der Rollstuhl weniger als CHF 900 kostet. Voraussetzung bleibt der dauernde und ständige Bedarf. Reiche die Kaufquittung des neuen Rollstuhls mit der Anmeldung oder mit der Rechnung ein.

Die Pauschalen werden nicht addiert. Du kannst den Beitrag höchstens alle fünf Jahre beanspruchen. Eine weitere Versorgung musst du erneut anmelden. Nach fünf Jahren folgt keine automatische Auszahlung.

Wann gilt die höhere Pauschale?

Eine Spezialversorgung ist nicht einfach ein teurerer oder bequemerer Rollstuhl. Mit einem einfachen Modell darf die Fortbewegung nicht möglich sein. Zusätzlich muss mindestens eines der festgelegten Kriterien vorliegen:

  • Körpergewicht über 120 kg oder Körpergrösse über 185 cm beziehungsweise unter 150 cm.

  • Freies Sitzen ist nicht möglich, etwa wegen fehlender Rumpfkontrolle.

  • Hemiplegie oder Hemiparese, also eine halbseitige Lähmung oder Schwäche.

  • Tetraplegie oder Tetraparese, also eine Lähmung oder Schwäche aller vier Gliedmassen.

  • Amputation oder Kontrakturen, also dauerhafte Bewegungseinschränkungen von Gelenken.

Die Begründung erfolgt auf dem vorgesehenen Formular durch eine Ärztin, einen Arzt oder medizinisches Fachpersonal. Spezialversorgungen dürfen nur anerkannte Vertragslieferanten des Rollstuhltarifvertrags oder IV-Depots abgeben. Ein separat gekauftes Sitzkissen begründet keinen Anspruch auf CHF 2’200.

Bei der regulären AHV-Versorgung werden neben der Pauschale keine weiteren Kosten übernommen, etwa für Reparaturen. Ein bestehender IV-Besitzstand ist gesondert zu prüfen.

Was gilt im Heim oder bei vorübergehendem Bedarf?

Für einen einfachen Rollstuhl besteht bei einem Heimaufenthalt kein regulärer AHV-Beitragsanspruch. Eine Spezialversorgung kann bei ausgewiesener Notwendigkeit möglich sein. Dafür musst du dauerhaft zur Fortbewegung darauf angewiesen sein. Zudem darfst du keine Hilflosenentschädigung schweren Grades beziehen. Das ist eine Geldleistung bei dauerndem Hilfebedarf im Alltag. Pflegerollstühle gelten dabei ausdrücklich nicht als Spezialversorgung.

Die AHV schliesst den regulären Beitrag auch bei einem voraussichtlich längeren Spitalaufenthalt aus. Dasselbe gilt bei nur vorübergehendem Bedarf während einer akuten Erkrankung oder nach einem Unfall. Ein Rollstuhl nur für gelegentliche grössere Ausgänge erfüllt die Regel ebenfalls nicht. Diese Ausschlüsse stehen im Kreisschreiben der AHV.

Besprich eine Versorgung im Heim mit der Einrichtung und der zuständigen Stelle. Wenn bereits ein IV-Besitzstand besteht, lege diesen offen.

Wie gehst du bei der Anmeldung vor?

  1. Bedarf beschreiben. Notiere, seit wann du den Rollstuhl brauchst, wofür und wie lange voraussichtlich. Halte auch frühere Zusprachen und gegebenenfalls die Unfall-Schadennummer bereit.

  2. Medizinische und technische Abklärung organisieren. Lass den Bedarf und notwendige Anpassungen begründen. Für eine IV-Rollstuhlversorgung ist die ärztliche Verordnung vorgesehen. Bei einer einfachen AHV-Versorgung ausserhalb eines Heims genügt in der Regel die Bestätigung einer im Anmeldeformular genannten Person oder Stelle.

  3. Das richtige Formular wählen. Für Erwachsene bei der IV: 001.002 – Anmeldung Hilfsmittel. Für die AHV: 009.001 – Anmeldung Hilfsmittel. Die Nummern gelten nicht austauschbar.

  4. Einreichungsweg klären. Für die IV ist die IV-Stelle deines Wohnsitzkantons zuständig. Das AHV-Merkblatt 3.02 nennt ebenfalls die IV-Stelle als Anlaufstelle. Die AHV-Verfahrensregeln sehen den Weg über die rentenzuständige Ausgleichskasse vor. Diese leitet den Antrag an die IV-Stelle weiter. Lass dir den örtlichen Einreichungsweg bestätigen.

  5. Belege und Bezugsstelle abstimmen. Bei der AHV muss die Kaufquittung des neuen Rollstuhls oder der Mietvertrag mit der Anmeldung oder mit der Rechnung eingereicht werden. Kläre die Voraussetzungen vorher. Für eine Spezialversorgung kommt zusätzlich die anerkannte Abgabestelle hinzu.

  6. Entscheid und Unterlagen aufbewahren. Prüfe den bewilligten Umfang und deine verbleibenden Kosten. Hebe Anmeldung, medizinische Begründung, Zusprache und Belege auf. Bei einer Ablehnung beachte die Rechtsmittelbelehrung und hole bei Bedarf Beratung ein.

Die vorgängige Abklärung hilft dir, das Kostenrisiko einzuschätzen. Sie bedeutet nicht, dass jeder AHV-Antrag zwingend vor dem Kauf bewilligt sein muss.

Lohnt sich Mieten statt Kaufen?

Bei kurzer Nutzung kann Mieten sinnvoll sein. Vergleiche die Gesamtkosten über die erwartete Dauer: Miete, Anpassung, Lieferung, Abholung und allfällige weitere Gebühren. Prüfe auch, was bei einer Verlängerung gilt. Ein Mietvertrag schafft jedoch keinen Versicherungsanspruch, der beim Kauf fehlen würde.

Die AHV lässt einen Mietvertrag als Beleg zu. Ihre Voraussetzungen für dauernden und ständigen Bedarf bleiben bestehen. Es gibt dadurch keine zusätzliche monatliche Leistung neben der Pauschale. Bei der IV ist die leihweise Abgabe aus einem Depot von einer privat vereinbarten Miete zu unterscheiden.

Eine spezielle IV-Regel betrifft die Überbrückung während einer Reparatur. Mietkosten können berücksichtigt werden, wenn du nur einen Handrollstuhl hast und die Reparatur nicht vor Ort möglich ist. Die Reparatur muss möglichst rasch erfolgen; ihre Dauer ist zu begründen. Kläre diese Lösung vorab. Diese Möglichkeit beschreiben die IV-Weisungen zu Hilfsmitteln.

Wer hilft, wenn Kosten offenbleiben?

Ergänzungsleistungen können unter den gesetzlichen und kantonalen Voraussetzungen auch Krankheits- und Behinderungskosten umfassen. Hilfsmittel gehören dazu. Frage deine EL-Stelle konkret nach ungedeckten Anschaffungs-, Miet- oder Reparaturkosten und nach nötigen Unterlagen. Bereits von einer Versicherung bezahlte Kosten werden nicht nochmals vergütet. Den Rahmen erklärt das Merkblatt zu Ergänzungsleistungen.

Die Kantone bestimmen die vergütbaren Kosten näher. Deshalb gibt es keine schweizweit einheitliche Restkostenregel. Auch ohne jährliche EL kann eine Prüfung sinnvoll sein, wenn der Anspruch nur an einem Einnahmenüberschuss scheitert. Dann geht es um anerkannte Kosten, die diesen Überschuss übersteigen. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen bleiben bestehen.

Pro Infirmis beziehungsweise im AHV-Bereich Pro Senectute kommen als weitere Anlaufstellen infrage. Sie können je nach Situation Unterstützung für Hilfsmittel prüfen. Auf solche zusätzlichen Leistungen besteht kein durchsetzbarer Anspruch.

Häufige Fragen zur Rollstuhlfinanzierung

Für deine persönliche Finanzierung wendest du dich an die zuständige IV-Stelle, Ausgleichskasse, Unfallversicherung oder EL-Stelle. Für die Modellauswahl helfen dir unsere Ratgeber zu Rollstuhlarten und zum Ausmessen eines Rollstuhls. In der Kategorie Rollstühle kannst du Modelle vergleichen.

Quellen: BAG: MiGeL, Fassung 1. Juli 2026, Erläuterungen 2.1–2.3 und Positionsliste; AHV/IV: Merkblatt 4.03, Ziff. 2 und 5–11; AHV/IV: Merkblatt 3.02, Einleitung und Ziff. 1–4; AHV/IV: Merkblatt 3.01, Stand 1. Januar 2026, Einleitung und Ziff. 28; BSV: KHMI, Stand 1. Januar 2026, Rz 1002–1004, 1007–1016, 1024–1027, 1030–1030.3, 1030.5 und 2073–2079; HVI Ziff. 9.01–9.02; BSV: KSHA, gültig ab 1. Januar 2026, Rz 1001–1012, 1016–1022 und 2020–2024; HVA Ziff. 9.51; AHV/IV: Merkblatt 5.01, Ziff. 10–15 und 21; ELG Art. 14–15; Suva: Leistungen nach Unfällen; BAG: Zusatzversicherungen; IV-Formular 001.002; AHV-Formular 009.001.