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Was kostet ein Rollator und wer bezahlt ihn in der Schweiz?

Was ein Rollator bei saneq kostet, weshalb die Grundversicherung nicht bezahlt und welche Stellen du vor dem Kauf anfragen kannst: die Übersicht für die Schweiz.

Veröffentlicht am

11 Min. Lesezeit

Ein Rollator steht in einem hellen Wohnzimmer; im Vordergrund liegen Mappe, Taschenrechner und Brille auf einem Tisch.

Bild: saneq

Du brauchst einen Rollator und möchtest vor dem Kauf wissen, welche Kosten auf dich zukommen? Hier findest du Preisbeispiele nach Bauart und die zuständigen Stellen für eine mögliche Finanzierung in der Schweiz. So kannst du dein Budget einordnen und die Kostenübernahme abklären, bevor du bestellst.

Ratgeber der saneq-Redaktion auf Basis amtlicher Bestimmungen und der Merkblätter der Informationsstelle AHV/IV und der Fachstelle Sozialversicherungen der Stadt Solothurn; Preise aus unserem Sortiment, Stand Oktober 2026; keine Rechtsberatung. Die Modellauswahl ist kein eigener Praxistest. Massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Prüfung deines Einzelfalls.

Was kostet ein Rollator in der Schweiz?

Die Preisbeispiele aus unserem Sortiment reichen von CHF 99.00 für ein Standardmodell bis CHF 549.00 für ein Carbonmodell. Die folgende Tabelle ordnet die zwölf Modelle nach Bauart. Sie zeigt saneq-Preise mit Stand Oktober 2026, keine allgemeine Marktpreisspanne und keine Versicherungsbeiträge.

Bauart

Preis bei saneq, Stand Oktober 2026

Modelle aus dem Sortiment

Standard

ab CHF 99.00

drive Cristallo

Dreirad, ohne Sitz

ab CHF 116.90

drive Tri Walker

Leichte Alltagsmodelle

CHF 119.00–339.00

drive Gigo 2G, Nitro SL, DIETZ TAiMA M, TAiMA M-GT, TAiMA S-GT und drive Nitro

Indoor

ab CHF 229.00

drive Roomba

Outdoor mit Luft- oder Soft-PU-Bereifung

ab CHF 389.00

DIETZ TAiMA XC

Mit Unterarmauflagen

ab CHF 399.00

drive Cristallo²

Carbon

ab CHF 549.00

drive AeroWalk Carbon

Innerhalb der leichten Alltagsmodelle liegen die Beispiele bei CHF 119.00 für den Gigo 2G, CHF 199.00 für den Nitro SL und CHF 219.00 für den TAiMA M. TAiMA M-GT und S-GT kosten jeweils CHF 289.00, der Nitro ist ab CHF 339.00 gelistet. Prüfe vor einer Bestellung den aktuellen Preis deiner gewählten Ausführung.

Warum unterscheiden sich die Preise?

Rahmenmaterial, Gewicht, Bereifung und Ausstattung helfen dir, Preisunterschiede einzuordnen. Ein Indoor-Modell erfüllt andere Anforderungen als ein Outdoor-Rollator oder ein Modell mit Unterarmauflagen. Entscheide deshalb zuerst, welche Bauart du brauchst. Auch Rahmengrössen gehören zum Vergleich; ein ähnlicher Preis bedeutet nicht, dass zwei Ausführungen gleich passen.

Beim Gewicht zählt dieselbe Bezugsbasis: Der Nitro SL kostet ab CHF 199.00 und wiegt komplett 6.3 kg. Beim AeroWalk Carbon sind es ab CHF 549.00 und komplett 5.1 kg. Vergleiche nicht das Gewicht ohne Zubehör des einen Modells mit dem Gesamtgewicht des anderen. Ob dir ein leichterer Rahmen den Mehrpreis wert ist, hängt auch davon ab, wie häufig du den Rollator anhebst.

Sieh dir den Lieferumfang an: Tasche, Korb, Tablett, Rückengurt oder Stockhalter können bereits dabei sein. Plane mögliche Ausgaben für Zubehör und Ersatzteile mit ein. Bei Luftreifen kommt die Reifenpflege hinzu. Dafür lässt sich aus den vorliegenden Angaben kein pauschaler jährlicher Betrag ableiten.

Bezahlt die Krankenkasse einen Rollator?

Die obligatorische Grundversicherung beteiligt sich nicht an Rollatoren. Im Bereich Gehhilfen werden über die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) Krücken für Kinder und Erwachsene vergütet. Daraus folgt keine Deckung für jede Gehhilfe. Diese Abgrenzung nennt die Fachstelle Sozialversicherungen der Stadt Solothurn ausdrücklich in ihrem Merkblatt.

Eine ärztliche Verordnung beschreibt den Bedarf, ist aber keine Zusage zur Finanzierung. Auch wenn eine andere Stelle einen Antrag ablehnt, entsteht daraus keine Rollatorleistung der Grundversicherung. Allgemein sind KVG-Hilfsmittelleistungen gegenüber IV, AHV, Unfall- und Militärversicherung nachrangig.

Bei einer Zusatzversicherung nach VVG kann eine Beteiligung an Hilfsmitteln vorgesehen sein. Entscheidend ist deine Police. Frage den Versicherer konkret nach einem Rollator, den verlangten Unterlagen und dem möglichen Beitrag. Lass dir vor einer Bestellung bestätigen, ob und in welchem Umfang deine gewählte Versorgung gedeckt ist.

IV, AHV oder EL: Welche Stelle ist für dich zuständig?

Ordne zuerst deine Lebenslage ein. Eine frühere IV-Versorgung ist dabei ebenso wichtig wie das Referenzalter oder ein Vorbezug der ganzen AHV-Rente. Die Tabelle zeigt Anlaufstellen und die Grenzen der jeweiligen Leistung.

Lebenslage

Zuständige Stelle

Was gilt für den Rollator?

Grundversicherung nach KVG

Deine Krankenkasse

Keine Beteiligung an Rollatoren über die Grundversicherung.

Vor dem Referenzalter, ohne Vorbezug der ganzen AHV-Rente

IV-Stelle deines Wohnsitzkantons

Anspruch auf eine einfache, zweckmässige und wirtschaftliche Gehhilfe prüfen lassen. Rollatoren werden leihweise abgegeben.

Neuer Bedarf ab Referenzalter oder bei Vorbezug der ganzen AHV-Rente

IV-Stelle für die Abklärung von AHV-Hilfsmitteln

Die AHV-Hilfsmittelliste enthält keine Rollatoren.

Bisherige IV-Versorgung beim Übergang zur AHV

IV-Stelle mit dem bisherigen Entscheid

Besitzstand im gleichen Umfang, solange die IV-Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Bezug von Ergänzungsleistungen (EL)

Zuständige EL-Stelle

Vergütung und Voraussetzungen richten sich nach dem Kanton; vor dem Kauf die zuständige EL-Stelle fragen.

Bedarf wegen eines Unfalls

Zuständige Unfallversicherung

Anspruch vorrangig dort prüfen lassen; einfache und zweckmässige Versorgung.

Bedarf aus der Versicherungszeit der Militärversicherung

Militärversicherung

Vorrangige Prüfung nach den Voraussetzungen im Einzelfall.

Bestehende Zusatzversicherung nach VVG

Dein Zusatzversicherer

Eine Beteiligung kann je nach Police möglich sein.

Ab Referenzalter oder bei Vorbezug der ganzen AHV-Rente, ohne Anspruch auf Hilfsmittel der AHV oder EL

Pro Senectute

Ergänzende Beiträge oder Leihabgabe möglich; kein Rechtsanspruch.

Kein Anspruch auf Hilfsmittel der IV

Pro Infirmis

Kostenbeiträge oder Leihabgabe möglich; kein Rechtsanspruch.

Wie erfolgt die Versorgung durch die IV?

Das Merkblatt 4.03 führt Rollatoren und Gehböcke als Hilfsmittel für den Alltag auf, etwa für Fortbewegung, Kontakt mit der Umwelt und Selbstsorge. Die IV prüft den persönlichen Anspruch und eine einfache, zweckmässige und wirtschaftliche Ausführung. Wenn möglich kommen Hilfsmittel aus IV-Depots. Bei Rollatoren beschreibt das Solothurner Merkblatt die leihweise Abgabe. Ein Modell aus dem Shop ist deshalb noch keine bewilligte Versorgung.

Was bedeutet der Besitzstand beim Wechsel zur AHV?

Hast du vor dem Referenzalter beziehungsweise dem Vorbezug der ganzen AHV-Rente bereits Hilfsmittel der IV erhalten, können die bisherigen Leistungen im gleichen Umfang weiterlaufen. Dafür müssen die Voraussetzungen der IV weiterhin erfüllt sein. Lege bei der Abklärung deinen bisherigen Entscheid vor. Das ist von einem erstmals im AHV-Bereich benötigten Rollator zu unterscheiden, der auf der AHV-Liste nicht aufgeführt ist.

Was gilt bei Ergänzungsleistungen?

Ob und unter welchen Voraussetzungen Ergänzungsleistungen Krankheits- und Behinderungskosten vergüten, richtet sich nach dem Kanton. Frage vor dem Kauf die zuständige EL-Stelle. Zwei kantonale Beispiele, Stand 2026: Im Kanton Solothurn sind Gehhilfen laut Merkblatt der Stadt Solothurn (August 2025) nicht über EL vergütbar; Grundlage ist das RKEL, § 19 und Anhang 1. Im Kanton Zürich sehen die Weisungen des Kantonalen Sozialamtes (Stand 1. Januar 2026, Ziffer 2.4.8.2) für zu Hause lebende ZL-Berechtigte im AHV-Alter bei Rollatoren eine maximale Vergütung von CHF 350 vor. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, entscheidet die zuständige Stelle. Bereits durch die IV oder eine andere Versicherung gedeckte Kosten werden über EL nicht nochmals übernommen.

Was gilt nach einem Unfall oder bei der Militärversicherung?

Geht dein Bedarf auf einen Unfall zurück, lass den Anspruch zuerst bei der zuständigen Unfallversicherung prüfen. Der Anhang 12.02 der Hilfsmittelverordnung der Unfallversicherung nennt Gehwagen und Gehböcke. Die Versorgung muss einfach und zweckmässig sein; möglich sind Eigentum oder Leihabgabe. Welche Leistung in deinem Fall greift, klärst du vor der Beschaffung.

Ist der Bedarf auf die Versicherungszeit der Militärversicherung zurückzuführen, ist der Anspruch vorrangig dort zu prüfen. Hier entscheidet die zuständige Stelle anhand der Voraussetzungen im Einzelfall. Es gibt keine Hilfsmittelliste, aus der du eine pauschale Rollatorleistung ablesen könntest.

Wie gehst du vor, bevor du einen Rollator kaufst?

So gehst du vor: Kläre Bedarf und Finanzierung in dieser Reihenfolge.

  1. Bedarf abklären. Besprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, wofür du den Rollator brauchst. Lass dir den Bedarf und eine allfällige Verordnung erklären. Notiere die Anforderungen für deine Anfrage.

  2. Zuständigkeit bestimmen. Prüfe anhand der Tabelle, welche Stelle zuerst infrage kommt. Nenne einen Unfallbezug, eine frühere IV-Versorgung und einen allfälligen AHV-Vorbezug.

  3. Antrag vor dem Kauf einreichen. Für Erwachsene nennt die IV das Formular 001.002 «Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel». Reiche es bei der IV-Stelle deines Wohnsitzkantons ein. Frage die zuständige Stelle, welche weiteren Unterlagen sie benötigt.

  4. Entscheid abwarten. Kläre, ob ein Leihgerät vorgesehen ist, wo du es beziehst und welche Kosten bei dir bleiben. Eine Zusage muss zu der Versorgung passen, die du anschliessend organisierst.

  5. Offene Finanzierung besprechen. Prüfe eine bestehende Zusatzversicherung und frage vor dem Kauf die zuständige EL-Stelle nach Vergütung und Voraussetzungen in deinem Kanton. Ohne Anspruch auf Hilfsmittel der AHV oder EL kannst du dich ab Referenzalter oder bei Vorbezug der ganzen AHV-Rente an Pro Senectute wenden. Bei fehlendem IV-Hilfsmittelanspruch kommt Pro Infirmis infrage. Auf diese Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.

  6. Versorgung organisieren. Halte dich an den geklärten Bezugsweg. Willst du ohne Beitrag selbst kaufen, lege vorher dein Budget fest und prüfe Modell, Ausführung und Lieferumfang. Bewahre Entscheide und Belege auf.

Welche Modelle zeigen die Preisspanne?

Diese acht Beispiele zeigen unterschiedliche Bauarten und Preisstufen im saneq-Sortiment, Stand Oktober 2026. Die Auswahl ist keine von einer Versicherung bewilligte Modellliste. Die kurzen Hinweise erklären, weshalb das jeweilige Modell hier vorkommt.

  • drive Cristallo – ab CHF 99.00: Standardmodell als Einstieg in die Preisspanne, mit Korb, Tablett und Stockhalter.

  • drive Gigo 2G – ab CHF 119.00: Beispiel für einen Leichtgewicht-Rollator mit Aluminiumrahmen im unteren Preisbereich.

  • drive Nitro SL – ab CHF 199.00: Vergleichsmodell mit komplett 6.3 kg, wenn du Preis und Gewicht zusammen betrachten möchtest.

  • DIETZ TAiMA M – ab CHF 219.00: weiteres Leichtgewicht-Modell mit Netztasche und Gehstockhalter für den Ausstattungsvergleich.

  • drive Roomba – ab CHF 229.00: Beispiel für eine Indoor-Bauart, mit 57 cm Gesamtbreite und Tablett.

  • DIETZ TAiMA XC – ab CHF 389.00: Outdoor-Modell mit Luft- oder Soft-PU-Bereifung, um unterschiedliche Reifenausführungen einzubeziehen.

  • drive Cristallo² mit Unterarmauflagen – ab CHF 399.00: Spezialbauart zur Abstützung über die Unterarme. Lass die persönliche Eignung fachlich abklären.

  • drive AeroWalk Carbon – ab CHF 549.00: Carbonmodell mit komplett 5.1 kg als Beispiel am oberen Ende dieser Sortimentsauswahl.

Preisbeispiele aus dem saneq-Sortiment

Welche Fragen zu Preis und Kostenübernahme bleiben häufig offen?

Noch unsicher? Wir helfen dir bei Fragen zu Bauart, Gewicht und Ausstattung. Für die Finanzierung wendest du dich an die zuständige Stelle. Zur persönlichen Auswahl führt dich der Ratgeber «Welcher Rollator passt zu mir?». Falls es um einen Rollstuhl geht, findest du dessen Regeln im Beitrag «Wer bezahlt den Rollstuhl?».

Wenn Auswahl und Finanzierung geklärt sind, kannst du in unserer Kategorie Rollatoren bei saneq kaufen und den aktuellen Preis deiner Ausführung prüfen.

Quellen: Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 3.02 «Hilfsmittel der AHV» und Merkblatt 4.03 «Hilfsmittel der IV», jeweils Stand 1. Januar 2024 (3.02, Ziffer 4 zu Pro Senectute); ELG, Art. 14 Abs. 1 Bst. f und Abs. 2, Stand 1. Januar 2026; kantonale Beispiele, geprüft Oktober 2026: Stadt Solothurn, Fachstelle Sozialversicherungen: Merkblatt «Kostenübernahme Gehhilfen im Referenzalter», Stand August 2025, Abschnitt zu Gehhilfen, sowie RKEL des Kantons Solothurn, § 19 und Anhang 1; Kanton Zürich: Weisungen des Kantonalen Sozialamtes zum Vollzug der Zusatzleistungen zur AHV/IV, Stand 1. Januar 2026, Ziffer 2.4.8.2; BAG: Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL); Pro Senectute Schweiz. Produktangaben und Preisbeispiele: saneq-Sortiment, Stand Oktober 2026.